Vorsorge vor und Rückführung von Kindern aus Inobhutnahme durch das Jugendamt | Lichtblick e.V.
KGPG Kindeswohlgefährdung per Gesetz
2017-08-11
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Berlin. Fachlich und wirksam erklärt Frank Engelen, Vorstandvorsitzender des Lichtblick e.V., die Vorsorge vor Inobhutnahmen und Rückführung aus Inobhutnahmen, eingeleitet und durchgeführt durch das Jugendamt oder Familiengerichte nach §8a SGB VIII in Verbindung mit §1666 BGB.
Der Verein „Lichtblick“ kämpft gegen Inobhutnahmen durch das Jugendamt, also dagegen, dass Kinder – ohne tatsächliche akute Kindeswohlgefährdung – aus ihren Familien herausgerissen werden, um in Heime gesteckt, zu (unqualifiziertem) Pflegepersonal oder sonstiger Fremdbetreuung gegeben zu werden. Ziel des Vereins ist die Rückführung bzw. zeitnahe Beendigung der Fremdunterbringung zugunsten der Familie, der Erhalt der Naturrechte der Eltern und Kinder und eine Kampfansage gegen die Milliardengeschäfte der sogenannten „Helfer“industrie und der daran anhängenden tatsächlichen Schmarotzerindustrie wie „Justiz“ und Gutachterwesen u.a..